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Tauchgebiet Möhnesee

Karte Tauchplatz
Anmeldung Tauchgang Möhnesee

Zur Anmeldung eines Tauchganges bitte das Anmeldeformular ausfüllen und per E-Mail an moehne(at)westfalen.dlrg.de senden.

Benutzugsordnung

für DLRG-Einsatztaucher im Rahmen der Ausbildung und im Rahmen von Übungen nach den jeweils gültigen Regeln der GUV-R 2101 bzw. der jeweils gültigen Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG für das Tauchgebiet „Alter Steinbruch“,  Delecke/Mühlenberg

Der Betrieb des oben genannten Tauchgebietes (siehe anhängender Lageplan)  ist vom Ruhrverband (Eigentümer) verpachtet an  „Pro Dive Tauchschule“ (Betreiber). Informationen zu dem Betrieb des Tauchgebietes sind der Homepage www.prodive.de zu entnehmen.

Eigentümer und Betreiber gestatten der DLRG, den östlichen Teil des Tauchgebietes (eingezeichnet im anhängenden Lageplan) ausschließlich im Rahmen der Ausbildung von Einsatztauchern und für Übungen nach den jeweils gültigen Regeln der GUV-R 2101 bzw. der jeweils gültigen Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG   - nach vorheriger Information an den DLRG-Landesverband Westfalen e.V. - entgeltfrei mitzubenutzen. Der DLRG-Landesverband leitet diese Information an den Betreiber des kommerziellen Tauchplatzes direkt weiter.
 

  • Der DLRG ist es gestattet, das Tor am Brückenzugang zu benutzen. Der Schlüssel zu diesem Tor kann bei der LV-Geschäftsstelle nach Absprache abgeholt werden. Das Tauchgebiet-Equipement des Betreibers gehört nicht zum Mitbenutzungsrecht durch die DLRG.
     
  • Das Tauchgebiet darf teilweise zum Zwecke der Fischereiausübung betrieben werden. Die Benutzung erfolgt in gegenseitiger Rücksichtnahme.
     
  • Eis- und Nachttauchgänge sind auf Dauer nicht zugelassen.
     
  • Die Anmeldung erfolgt mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Tauchgang über die Homepage des DLRG-Landesverbandes  Westfalen e.V. mit Formblatt.
     
  • Es sollten nicht mehr als 12 DLRG-Taucher gleichzeitig an dem Tauchplatz sein.
     
  • Großveranstaltungen sind vorher über den Landesverband mit dem Betreiber abzustimmen.
     
  • Kraftfahrzeuge der Tauchgruppen müssen auf dem Parkplatz die vorgegebene Parkordnung einschließlich der Parkgebühren einhalten.
     
  • Die Toilettenanlagen der Gemeinde Möhnesee an dem Parkplatz sind im Bedarfsfall zu nutzen. Sie sollen jedoch nicht mit nasser Tauchbekleidung betreten werden.
     
  • Der Tauchplatz ist sauber und ohne Abfall zu verlassen.


Diese Benutzungsregelung muss mit der Anmeldung auf der Homepage bestätigt werden. Sie tritt am 1.11.2011 in Kraft.

 
Ruhrverband                                                  
Zentralbereich Liegenschaften,
Forsten und Ökologie

Pro Dive Tauchschule          
 
DLRG Landesverband Westfalen e.V.

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