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FAQ

➢ Wir sind keine Polizei - also nicht ermitteln und befragen

➢ Wir sind keine Psychologen - also nicht versuchen zu therapieren

Zuhören, ansprechbar sein und Hilfe holen!!!

 

 

Vorerst nur ein Vier-Augen-Gespräch mit der betroffenen Person führen und alle weiteren Vorgehensweisen individuell und nach Bedarf besprechen. Hilfsmöglichkeiten und Unterstützung vorstellen, anbieten und ggf. vermitteln – immer mit dem Focus auf den Wunsch der betroffenen Person! Mit der betroffenen Person absprechen, wenn man selbst Hilfe im Team einholen will. Die meisten von uns werden mit der Situation überfordert sein – auch wir sollten hier unsere Grenzen erkennen – und uns Hilfe holen dürfen.

Vereinsintern bietet sich eine abgestimmte Informationsfolge, z.B. in einem Krisenteam an. Die Berichterstattung an den Vereinsvorsitz ist dann der weitere Weg. Dieser muss von bedeutsamen Vorfällen in „ihrem“ / „seinem“ Verein Kenntnis erlangen, um die erforderlichen weiteren Schritte „im Namen des Vereins“ einzuleiten.

Es besteht immer die Möglichkeit sich anonym an das Jugendamt oder Präventionsstellen zu wenden!

  • Erstkontakt-Nummer
  • Kurzpräsentationen für Gliederungen
  • Sensibilisierung und Einführung des Themas in den Untergliederungen
  • Multiplikatorenschulung
  • eine inhaltliche Auseinandersetzung in unseren Ausbildungen
  • Lehrgänge auf Landesebene für Übungsleiter/innen, Vorstände, etc. zur Fort- und Weiterbildung
  • als Ansprechperson zur Verfügung stehen und zuhören
  • Hilfestellungen geben
  • die betroffene Person beruhigen und an Beratungsstellen vermitteln
  • Das weitere Vorgehen mit der betroffenen Person besprechen
  • Vorstände beraten, informieren und an Beratungsstellen vermitteln
  • indirekt beteiligte Personen beraten und an den Vorstand bzw. Ansprechperson im Verein oder an eine Beratungsstelle vermitteln
  • Gliederungen bei der Erstellung eines Präventionskonzeptes beraten und unterstützen

Der Arbeitskreis Respektvoller Umgang mit Grenzen hat in dem Kapitel 4 des Handlungsleitfadens beispielhafte Situationen des DLRG Alltags aufgeschrieben und Empfehlungen für die praktische Umsetzung gegeben. Die präventiven Schutzfaktoren zeigen Situationen der DLRG-Fachbereiche, in denen es zu einer Grenzverletzung kommen kann. Sie dient dazu, die Risiken zu erkennen und festzustellen, ob genügend Vorsorge getroffen wurde, um Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene zu schützen.

Jedes Jahr bietet der AK RUmG einen Lehrgang zum Thema "Prävention sexualisierte Gewalt" an.  In der Lehrgangsbroschüre findest du das Seminar entsprechende Seminar.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Arbeitskreis für einen Sensibilisierungslehrgang zu euch vor Ort kommt.

Sprecht uns gerne an!

 

Ja! Jeder der im Landesverband mitarbeiten möchte, muss ein erweitertes Führungszeugnis beantragen (Dokumente für die Beantragung erstellt dir die Geschäftsstelle) und dem Präsidenten vorlegen.

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