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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Westfalen e.V. findest du hier .
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- Bootsführer und Bootsgasten, die für den Einsatz auf MRB mit UBI-Funkgeräten eingesetzt werden sollen
- Bootsführer und Bootsgasten in den KatS-Einheiten
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen Zone1-4 teilnehmen zu können. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden. Informationen über den Binnenschifffahrtsfunk gibt es im Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk (FVT).
Informationen über die Teilnahme am See- und Binnenfunkdienst gibt es bei der Bundesnetzagentur Hamburg (BNetzA).
Prüfungsablauf
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 60 Minuten (80% richtig), die Aufnahme und Abgabe der Texte max. je 5 Minuten, die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.
Ablauf der Prüfung beim UBI als Zusatzprüfung zum LRC/SRC
Hat man vorher das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC oder das Beschränkt gültige UKW-Funkbetriebszeugnis SRC erworben, dann kann man das Sprechfunkzeugnis UBI mit Hilfe einer Zusatzprüfung ablegen. Hierbei werden Teile des Fragenkatalogs und der praktischen Prüfung erlassen.
Der Ablauf der Prüfung für das Sprechfunkzeugnis UBI als Zusatzprüfung ist wie folgt:
Die Beantwortung des Fragebogens soll maximal 30 Minuten (80% richtig), die praktische Prüfung max. 15 Minuten betragen.
Erwerb des UBI-Sprechfunkzeugnis zur Teilnahme am UKW-Binnenschifffahrtsfunk
Die Prüfung wird durch das DMYV Prüfungszentrum Bremen/Hamburg durchgeführt.
Leitung: Daniel Porth
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