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Das Führungszeugnis – ein Baustein als Qualitätsstandard

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bildet eine Maßnahme im Rahmen unseres Präventions- und Schutzkonzeptes und ist ein Bestandteil der Vereinbarung auf kommunaler und Landesebene nach § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen), die zwischen dem Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und dem Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe geschlossen wird.

Das erweiterte Führungszeugnis kann mit einer "Vorlage einer Aufforderung des Vereins" beantragt werden. Die Mitglieder eines Sportvereins sind von der Gebühr befreit (siehe Merkblatt). Bei der Einsichtnahme der erweiterten Führungszeugnisse gelten bestimmte Datenschutzrichtlinien. Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis sind im Handlungsleitfaden für Vereine zu finden.

Der Ehrenkodex ist eine freiwillige Selbstverpflichtung für Mitarbeitende, Trainer sowie Betreuende in der DLRG LV Westfalen. Sie enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und für Erwachsene untereinander.
Der Ehrenkodex wird bei dem beantragen eines Führungszeugnisses mitgesendet mit Bitte einer verbindlich Unterzeichnung.

Für die Beantragung meldet euch bitte in der Geschäftsstelle.

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