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Corona - und der Umgang damit im Bereich des LV Westfalen

Veröffentlicht: 13.03.2020
Autor: LV

Da die Lage und auch die Einzelfallentscheidungen der Kommunen zur Zeit hoch dynamisch sind, können keine in die Zukunft gerichteten pauschalen Entscheidungen getroffen werden.

Die Frage, ob zb. ein Schwimmbetrieb, ein Lehrgang oder eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht, ist daher pauschal nicht zu beantworten.

Grundsätzlich gilt: was nicht abgesagt wird, findet statt - allerdings kann eine Absage auch kurzfristig erfolgen.

Lehrgänge:  ein Absagen eines Lehrganges erfolgt durch die Geschäftsstelle in Abstimmung mit dem Vorstand und des Lehrgangsleiters nach einer Risikobewertung. Bei Lehrgängen, die einem Qualifikationslehrgang entsprechen, wird eine Lösung gefunden werden, falls dieses notwendig werden sollte.

Veranstaltungen: Hier gilt die gleiche Vorgehensweise, allerdings sind wir bei Veranstaltungen zusätzlich an die Entscheidungen der Kommunen gebunden, die sich täglich ändern können.

Sollten dringende Fragen sein, so kann die Geschäftststelle zb. telefonisch oder per Mail angesprochen werden. Allerdings bitten wir zur Zeit dies wirklich nur in dringenden Fällen zu tun, um die Gesamtbelastung nicht noch weiter zu erhöhen. Von Besuchen der Geschäftsstelle bitten wir zur Zeit zum Schutz der Mitarbeiter abzusehen.

Wir Westfalen bemühen uns, trotz der extremen Dynamik unter Berücksichtigung der Einzelfälle alles möglich zu machen um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eine generelle Einstellung des laufenden Betriebes im Bereich Ausbildung, Wettkämpfe und anderer nicht einsatzrelevanter Dinge wird daher zur Zeit nicht erfolgen.

Im Fokus unserer Entscheidungen steht allerdings die Gewährleistung der Erhaltung der Gesundheit und Einsatzbereitschaft unserer Kräfte. 

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